Post vom Landratsamt

Soeben habe ich aus unseren Briefkasten einen Brief vom Landratsamt gefischt:

„die Unterlagen zu Ihrem Bauvorhaben sind am xx.xx.xxxx bei uns eingegangen und wurden unter dem o.a. Aktenzeichen registriert.
Ihr Bauvorhaben wurde von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) behandelt. Eines Baugenehmigungsbescheides bedarf es somit nicht mehr. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde bei entsprechender Veranlassung Baukontrollen durchführen wird.“

Jetzt kann es eigentlich los gehen. Einige Firmen müssen noch ‚klargemacht‘ werden, aber demnächst werden wir mit dem Bau unseres Eigenheims beginnen!

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